Ich schreibe diesen Post zu spät. Vorhin wurde dieser Artikel bei FAZ.net noch prominenter platziert und etwa so oder so ähnlich kurz beschrieben:
Gericht: Lehrerbewertung überschreitet die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht.
Jetzt ist diese Beschreibung weg und im Text wurde sie ohnehin nicht wiederholt. Interessant an der Formulierung ist, dass sie impliziert, die Meinungsfreiheit an sich habe Grenzen. Sozusagen ein Zaun, der um das Spielfeld gebaut ist, um es zu begrenzen. Das ist sicher nicht falsch. Es ist aber auch nicht richtig. Denn die Begrenzung der Meinungsfreiheit wie auch aller anderen Grundrechte bedarf eines guten Grundes. Der liegt nur dann vor, wenn das Recht eines Menschen durch die Ausübung des Rechts eines anderen Menschen beeinträchtigt wird. Das erkannte man bei der FAZ aber nicht. Richtiger wäre so etwas wie “Lehrerbewertung verletzt Persönlichkeitsrecht nicht” Denn offenbar entschied das Gericht, dass überhaupt keine Rechte verletzt worden sind. Und selbst wenn das der Fall gewesen wäre, wäre immer noch zu entscheiden gewesen, ob das Recht auf Meinungsäusserung vielleicht höher zu bewerten ist als das Persönlichkeitsrecht. Von den “Grenzen der Meinungsfreiheit” war man also denkbar weit entfernt.
Was deutsche Gerichte aber auch gerne machen, wenn sie derlei Rechte gegeneinander abwägen sollen, kann man bei Stefan Niggemeier nachlesen und dann je nach politischer Orientierung verwundert oder wütend sein. Zum besseren Verständnis folgt man am besten den Links im Text, es lohnt sich.

2 comments
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20. April 2008 at 17:02
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5. Mai 2008 at 10:16
Christian
Salve
Gut geschrieben! Obwohl Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter ist, sollte es immer in Abwägung mit den anderen Rechten stehen. Unter dem Mäntelchen der Meinungsfreiheit die Rechte Dritter zu verletzen, oft noch in voller Absicht, scheint mir mehr als unfair zu sein.
Christian